Vertrauenswürdig

Unsere Best Execution Policy

Am 03. Januar 2018 ist die überarbeitete Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und die begleitende Verordnung (MiFIR) in Kraft getreten. Die verschiedenen Neuregelungen betreffen Wertpapiere, Derivate und Geldmarktinstrumente.

Mit diesen europaweit einheitlichen Regelungen verfolgt die Europäische Union vorrangig zwei Ziele: Die Stärkung des Wettbewerbs zwischen Finanzmärkten und die Stärkung des Kundenschutzes. Erreicht werden sollen diese Ziele durch die Erhöhung der Markttransparenz sowie europäisch harmonisierten Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen. Vor diesem Hintergrund sind wir verpflichtet, Kunden gesetzlich vorgegebenen Kategorien zuzuordnen von denen das jeweilige Schutzniveau abhängt. Differenziert wird bei der Steubing AG zwischen professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien.

Um die bestmögliche Ausführung der an uns weitergeleiteten Aufträge zu gewährleisten, haben wir uns eine Best Execution Policy gegeben. Zudem finden Sie anbei unser Informationsblatt „Kundeninformation gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)“ und eine Aufstellung der Ausführungsplätze, zu denen die Steubing AG Zugang hat.

ANSPRECHPARTNER
Benjamin Schmid
Einsehbar

Unsere Offenlegung gemäß KWG/CRR

Die Steubing AG ist als Wertpapierhandelsbank gem. §26a Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) i.V.m. Artikel 435 ff. der Capital Requirements Regulation (CRR) dazu verpflichtet, regelmäßig qualitative und quantitative Informationen über ihr Eigenkapital, die eingegangenen Risiken und die Risikomanagementverfahren zu veröffentlichen. Diesen Veröffentlichungspflichten kommen wir mit den folgenden Dokumenten nach: